INVESTOREN

Corporate News – 15. November 2021

Aves One: Alle Bedingungen des öffentlichen Übernahmeangebots der Rhine Rail Investment AG eingetreten

  • Annahmequote von 88,33 % in der regulären Annahmefrist
  • Weitere Annahmefrist läuft vom 16. November bis zum 29. November 2021

Hamburg, 15. November 2021 – Die Rhine Rail Investment AG, hat das Ergebnis ihres freiwilligen, öffentlichen Übernahmeangebots an die Aktionäre der Aves One AG bekanntgegeben. Demnach belief sich die Annahmequote zum Ende der regulären Annahmefrist am 9. November 2021, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) auf 88,33 %. Das entspricht 11.496.417 Aves One-Aktien. Damit liegt die Annahmequote über der Mindestannahmeschwelle von 85 % und alle Bedingungen des Übernahmeangebots wurden erfüllt.

Wie in der Angebotsunterlage beschrieben, schließt sich nun eine zweiwöchige weitere Annahmefrist an. Aktionäre der Aves One AG, die ihre Aktien bislang nicht angedient haben, können das Angebot der Rhine Rail Investment AG noch bis zum Ablauf der gesetzlich vorgesehen erweiterten Frist annehmen. Diese beginnt am 16. November 2021 und endet am 29. November 2021, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Zur Annahme des Angebots ist eine schriftliche Erklärung gegenüber der jeweiligen Depotbank erforderlich.

Tobias Aulich, Vorstand der Aves One AG: „Wir unterstützen das Übernahmeangebot und freuen uns über die hohe Annahmequote unserer Aktionärinnen und Aktionäre. Die Übernahme verspricht unserer Gesellschaft und ihren Stakeholdern eine nachhaltig positive Perspektive.“

Die Rhine Rail Investment AG hatte die Angebotsunterlage für das freiwillige, öffentliche Übernahmeangebot zum Erwerb aller Aves One-Aktien am 21. September 2021 unter https://rocketoffer. com veröffentlicht. Den Aves One-Aktionären wird das Angebot unterbreitet, ihre Aktien für einen Preis von EUR 12,80 je Aves One-Aktie zu erwerben. Nach jeweiliger unabhängiger Prüfung der Bedingungen des Übernahmeangebots sprachen Vorstand und Aufsichtsrat der Aves One AG den Aktionären in ihrer Stellungnahme nach § 27 WpÜG vom 29. September 2021 eine Empfehlung für die Annahme des Angebots aus. Diese kann auf https://www.avesone.com/de/uebernahmeangebot.php abgerufen werden.