Der Vorstand der Aves One AG hat am 9. Dezember 2021 beschlossen, in Abstimmung mit dem Großaktionär Rhine Rail Investment AG, der die Gesellschaft bereits im Sinne des WpÜG kontrolliert, einen Widerruf der Zulassung der Aktien der Aves One AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard), der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg und der Niedersächsischen Börse zu Hannover nach § 39 Abs. 2 BörsG anzustreben (sog. Delisting) anzustreben. Die Aves One AG hat zu diesem Zweck heute mit der Rhine Rail Investment AG eine Vereinbarung über die Durchführung des Delisting abgeschlossen.
Um die notwendigen Voraussetzungen für die entsprechenden Delisting-Anträge gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 Börsengesetz (BörsG) zu erfüllen, ist die Rhine Rail Investment AG bereit, ein öffentliches Erwerbsangebot nach den Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahme-gesetzes (WpÜG) für alle noch nicht von der Rhine Rail Investment AG gehaltenen Aves One-Aktien zu einem Angebotspreis von EUR 12,80 je Aves One-Aktie abzugeben.
Die endgültigen Bedingungen des Delisting-Angebots ergeben sich aus der vollständigen Angebotsunterlage, welche von der Bieterin nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unter www.rocket-offer.com veröffentlicht wird.
Bitte nehmen Sie auch die folgenden Informationen zur Kenntnis:
Aves One: Gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats zum Delisting-Erwerbsangebot
Aves One AG: Vorstand strebt Delisting an, Abschluss einer Delisting-Vereinbarung